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   BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 16.21   

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https://dejure.org/2022,12385
BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 16.21 (https://dejure.org/2022,12385)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2022 - 1 WB 16.21 (https://dejure.org/2022,12385)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2022 - 1 WB 16.21 (https://dejure.org/2022,12385)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GVG § 17 Abs. 2 Satz 1; SG § 27 Abs. 1, § 40 Abs. 7, § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 3; SLV § 9 Abs. 2, 3 und 8, § 48 Abs. 2; VwGO §§ 88, 121; WBO § 17 Abs. 1 Satz 1
    Erfolgloser Antrag auf Wechsel in die Laufbahn der Truppenoffiziere der Reserve

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 S 1 GVG, § 27 Abs 1 SG, § 40 Abs 7 SG, § 54 Abs 1 SG, § 55 Abs 3 SG
    Erfolgloser Antrag auf Wechsel in die Laufbahn der Truppenoffiziere der Reserve

  • Wolters Kluwer

    Ermessensspielraum des Dienstherrn beim Laufbahnwechsel; Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes der Reserve

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Wechsel in die Laufbahn der Truppenoffiziere der Reserve

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessensspielraum des Dienstherrn beim Laufbahnwechsel; Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes der Reserve

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Antrag auf Wechsel in die Laufbahn der Truppenoffiziere der Reserve

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 16.21
    Eine solche Option lässt sich insbesondere nicht dem Beschluss des Senats vom 30. Januar 2014 (1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6) entnehmen, auf den sich der Beschwerdebescheid stützt.
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 17.15

    Beamter; Disziplinarklage; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarurteil;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 16.21
    Der auch im Wehrbeschwerderecht nach § 23a Abs. 2 i.V.m. § 121 VwGO geltende zweigliedrige Streitgegenstandsbegriff besteht aus der erstrebten Rechtsfolge, die im Klageantrag zum Ausdruck kommt, und dem Klagegrund, d.h. dem Sachverhalt, aus dem sie sich ergeben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 17.15 - BVerwGE 156, 159 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 4.98

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 16.21
    Für die Begründetheit des gestellten Verpflichtungsantrags ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung entscheidend, weil sich hier aus dem materiellen Recht nicht anderes ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1999 - 2 C 4.98 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 09.07.2014 - 9 B 63.13

    Kunsthalle; Umsatzsteuer; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgabe; Museum;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 16.21
    Liegt hingegen eine Mehrheit prozessualer Ansprüche vor, ist für jeden dieser Ansprüche die gesonderte Rechtswegzuständigkeit zu beachten (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 9 B 63.13 - Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 8 Rn. 13).
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 16.21
    Die Wesensgrenze der Auslegung nach § 88 VwGO würde überschritten, wenn das Gericht an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzte, was ein Beteiligter zur Verwirklichung seines Bestrebens wollen sollte (BVerwG, Beschluss vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Mitbetrachtung im Rahmen der kontinuierlichen Potenzialbetrachtung der

    Für die Erfolgsaussichten dieses Verpflichtungsantrages, der nach Maßgabe der Antragsbegründung mit keinem selbstständigen Anfechtungsantrag verbunden ist, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich, weil sich hier aus dem materiellen Recht nichts anderes ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2022 - 1 WB 16.21 - Buchholz 449.2 § 9 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 15).
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